Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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den Oberlieutenant und Regiments-Adjutanten Oechslin des achten Regiments 
zum Hauptmann zweiter Elasse bei demselben befördert, auch 
durch höchste Entschließung von demselben Tage das Revier Mezingen, Forstamts 
Urach, dem Revierförster Romig zu Sulz, und . 
das hierdurch in Erledigung kommende Revier Sulz dem Forstwarth, Unterförster 
Schwarz im Redier Enzklbsterle, Forstamts Altensteig, gnädigst übertragen. 
Secdann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. 
den Ober-Justizrath D. Gmelin bei dem K. Gerichtohofe in Ulm auf sein Ansuchen 
wegen Kränklichkeit in den Ruhestand zu verseten, und 
durch höchste Entschließung vom 6. d. M. die evangelische Pfarrei Steingebronn 
und Dottingen, Dekanats Münsingen, dem Seminaristen Knecht, dermaligen Pfarr- 
Verweser zu Göültstein, Dekanats Herrenberg, gnädigst zu verleihen geruht, auch 
der Ernennung des katholischen Dekans und Stadtpfarrers Lasser zu Neresheim 
auf die Patronat-Caplanei zu Dischingen die Bestätigung ertheilt, und demselben zu- 
gleich die Belassung des Titels und Rangs eines Dekans gnädigst bewilligt. 
Deu 11. v. M. ist ble patronatische Nomination des seitherlgen Verwesers der 
Helfersstelle in Oehringen, Diebscch, auf diese Stelle, und 
den 25. v. M. die patronatische Nomination des Pfarramts-Verwesers Wullen 
zu Vichberg, Dekanats Gaildorf, auf die dortige Pfarrstelle bestätigt worden. 
Unter dem 26. v. M. erhielt der katholische Pfarrer Mock zu Hohenberg die 
Königliche Bestätigung auf die Pfarrei Ober-Eschach, Oberamts und Dekanats Ravens- 
burg. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das zweite Semesser 
1832 betressend. 
Für das mit dem 1. Juli d. J. beginnende zweite Semester des Regierungs-Blatte 
sind die Gebühren, so weit sie nicht bereits vorausbezahlt sind, zu 1 fl. 50 kr. für das
	        
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