Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. die evangelische Pfarrei Reinsberg, 
Dekanats Hall, dem Pfarrer Wiedersheim zu Waldbach, Dekanats Weineberg, 
gnädigst verliehen. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 14. d. M. die erle- 
digte Gerichts-Akruars-Stelle in Leurkirch, dem Referendär erster Classe, Walther 
von Aalen, wie auch « 
die erledigte Gerichts-Aktuars-Stelle in Mergentheim dem Referendaͤr erster Classe, 
Kretschmer von Kirchberg zu uͤbertragen, 
durch hoͤchste Entschließung vom 15. d. M. der Uebertragung der erledigten Post- 
halters-Stelle zu Horb an den Pflugwirth Franz Joseph Weßel daselbst die landes- 
herrliche Bestätigung gnädigst zu ertheilen, und 
unter dem 18. d. M. dem Freiherrn v. Bauß zu Oedheim auf sein Ansuchen 
den Titel eines Lieutenants zu verleihen geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements#: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung des Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Angeschuldigten und Verbrecher. 
Nach den von den K. Gerichtshöfen dem K. Justiz-Ministerium auf den Stand 
des 1. Januar 1832 vorgelegten Criminal-Prozeß-Lisien haben sich die in der Anlage 
genannten Individuen der gegen sie erkannten Strafe oder gegen sie eingeleiteten Un- 
tersuchung durch die Flucht entzogen. 
Dieses Verzeichniß wird nun mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, den etwa bekannten Aufenthalts-Ort der genannten Personen den betresffenden 
Bezirks-Gerichten anzuzeigen. 
LeWtere erhalten zugleich die Weisung, für die Beifahung und Einlieferung der 
Flüchtigen an das zuständige Untersuchungs-Gericht nach Pflichten Sorge zu tragen. 
Stuttgart den 18. Juni 1852. Schwab.
	        
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