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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem Oberamts-Gerichte
Nürtingen werden andurch aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichts-
bose in Tübingen vorschriftmáßig sich zu melden.
2) Die Bewerber um die bei dem Oberamts-Gerichte Sanlgau erledigte Akruars=
Stelle werden andurch aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe
in Ulm vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Durch das am 11. d. M. erfolgte Ableben des Amts-Notars Majer ist
das in der ersten Besoldungs-Elasse stehende Amts-Notariat zu Weil der Stadt,
Oberamto Leonberg, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich
innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshose in Eßlingen zu melden.
4) Die Vewerber um das erledigte Dekanat und Stadtpfarramt Reutlingen
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden. Die Stadt zählt mit Einschluß von drei Höfen und einer Mühle 10,291
Kirchen-Genossen, und die Didcese 15 Pfarrorte mit 24,900 Pfarr-Genossen. Außer
der Vormitrags-Predigt an allen Sonn= und Festtagen hat der Stadtpfarrer abwech-
selnd mir den zwei Helfern, je den dritten Feiertag die Morgenpredigt mit angehäng-
ter Catechisation zu halren, und je die dritte Woche alle vorkommenden Trauungen zu
verrichten, auch außer den vier Elassen der lateinischen Lehr-Anstalt die specielle Auf-
sicht über drei Classen der deutschen Schule zu führen. Das Dienst-Einkommen besteht
in Folge der eingeleireten Verwandlung der unpassenden Besoldungstheile in 352 fl.
55 kr Geld, 24 Scheffel Dinkel und 206 fl. an bürgerlichen Beneficien, Emolumenten
und Stolgebühren, zusammen in 1155 fl. nach Sportel-Preisen neben einer temporren
Zulage von 170 fl.
5) Durch die Versetzung des Kanzlei-Assistenten Nübling vom Steuer-Collegium
zu der Finanz-Kammer in Ulm ist eine normalmäßige Kanzlei-Assistenten-Stelle bei
dem Steuer-Collegium in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben
sich innerhalb vier Wochen bei dem Sreuer-Eollegium vorschristmäßig zu melden.
Am 21. d. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Mai d. J. ausgegeben weden.