Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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enthaltenen Vorbehalt gemaͤß bei der Aufnahme der Tabelle uͤber den Stand der Be- 
voͤlkerung zugleich die wirklich anwesende Ortsbevoͤlkerung zu berechnen. 
Zu dem Ende erhält die gedachte Tabelle in diesen Gemeinden am Schluß die 
drei weitern Rubriken: 
1) Zahl der abwesenden Orts-Einwohner, 
2) Zahl der im Ort sich aufhaltenden Fremden, 
5) Summe der im Ort anwesenden Bevölkerung. 
Diese Summe wird gefunden, indem von der in der ersten Rubrik aufgeführten 
Zahl der Orts-Einwohner die abwesenden Einwohner abgezogen, und zu dem Rest die 
anwesenden Fremden hinzugerechnet werden. 
C. 5. 
Durch die nach zehn Jahren wiederkehrende Tabelle über den Stand der Bevölke- 
rung sollen die in die jährliche Berechnung des Abgangs und Zuwachses eingeschliche- 
nen Fehler berichtigt, und es soll hiedurch für die Berechnung dieses Zuwachses und 
Abgangs in den folgenden Jahren eine sichere Grundlage gewonnen werden. 
Zu dem Ende ist es unumgänglich erforderlich, daß der Stand der Bevölkerung 
für diese Tabelle in jedem Orte nicht wieder bloß durch eine Zuwachs= und Abgangs-= 
Berechnung, sondern durch eine besondere Zählung, welche zugleich zur Berichtigung 
und Ergänzung der Familien-Register zu benützen ist, aufgenommen werde. 
Die Bewirkung dieser Zählung bildet eine gemeinschaftliche Obliegenheit des Orts- 
Vorstehers und des einen oder der mehreren, mit Abfassung der Vevölkerungs-Tabelle 
beauftragten Geistlichen. 
Ihrem gewissenhaften Ermessen bleibt überlassen, welches Verfahren hiebei beob- 
achtet, namentlich ob ein Durchgang von Haus zu Haus, oder eine Vertheilung von 
Fragezetteln zum Ausfüllen, oder die Vorladung der Einwohner veranstaltet werden 
soll, deßgleichen ob und welche Vereinfachung etwa dem Geschäft der Zählung durch 
die Benüßung der bereits vorhandenen Quellen, namentlich der Familien-Register, der 
Bürger= und Beisißer-Listen und der Verzeichnisse der Wohnsteuerpflichtigen, so weit 
diesen nämlich völlige Zuverläßigkeit zukommt, gegeben werden kann. 
4. 
In die erste Rubrik der Tabelle: 
„Anzahl der Orts-Einwohner (Orts-Angehbrige)“
	        
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