Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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mungen, in so weit sie nicht durch Vorstehendes eine Abaͤnderung erlitten haben, sein 
Verbleiben. 
Die geistlichen und weltlichen Orts-Behoͤrden haben sich nun nach Vorstehendem 
zu achten, die Vorbereitungen zu einer richtigen und genauen Erhebung der Bevölke= 
rung sogleich zu beginnen, uͤber die Mittel, die hiezu erforderlichen Notizen mit moͤg- 
licher Vollstaͤndigkeit und ohne große Belaͤstigung der Orts-Einwohner zu erhalten, sich 
zu berathen, und die Listen selbst mit pflichtmaͤßiger Sorgfalt abzufassen. Die K. 
Oberaͤmter aber werden angewiesen, den Orts-Behoͤrden bei diesem Geschaͤfte mit Rath 
und erforderlichen Falls mit kraͤftiger Unterstuͤtzung an die Hand zu gehen und fuͤr die 
vorschriftmaͤßige Fertigung der Listen Sorge zu tragen. 
Stuttgart den 2. August 1832. 
Für den Minister: 
Walther. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Veränderung bei den Schullehrer-Conferenz-Direktoren. 
An die Stelle des auf sein Ansuchen der Schullehrer-Conferenz-Direktion im De- 
kanats-Bezirk Welzheim enthobenen Pfarrers Fraas in Lorch ist der Pfarrer Din- 
kelaker in Kirchenkirnberg mit der Leitung der Schullehrer-Conferenzen des Deka- 
nats-Bezirks Welzheim beauftragt worden. 
Stuttgart den 10. August 1832. Mohl. 
  
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Gehalts-Classe stehende Oberamts- 
Richters-Stelle zu Langenburg werden aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Gerichtshofe in Ellwangen sich zu melden.
	        
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