Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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durch höchste Entschließung vom 51. v. M. dem Kanzlei-Direktor des K. Ministe- 
rium des Innern und Mitglied der K. Ober-Regierung, Regierungsrath v. Roth, 
den Titel und Rang eines Ober-Regierungsraths zu verleihen, wie auch 
dem Assessor der Regierung des Schwarzwald-Kreises, Schmidlin, die Stelle 
eines Assessors der K. Ober-Regierung mit dem damit verbundenen Titel und Rang 
eines Regierungsraths zu übertragen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. das erledigte Forst-Revier Aufhau-- 
sen, Forstamts Heidenheim, mit dem Siße zu Schnaitheim, dem Revierförster Gauß 
in Irrmannsweiler zu verleihen geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck des Lehrbuchs der praktischen Arithmetik von Christoph Bopp. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15. 
v. M. dem Rechnungs= und Schreib- Lehrer an der Gewerbeschule zu Ulm, Christoph 
Boppx, ein Privilegium gegen den Nachdruck eines von ihm verfaßten Lehrbuchs der 
praktischen Arithmetik auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen geruht; 
was mit Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1315, Privilegien gegen 
den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung öffentlich bekann: gemacht wird. 
Stuttgart den 16. August 1832. Schlaper. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. 
Die Doctoren der Medicin und Chirurgie, Immanuel August Hartmann von 
Reuttlingen, und Friedrich Ludwig Rampold von Ingelfingen, Oberamts Künzelsau, 
sind in der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe geprüft und zur Ausübung dieser 
Wislenschaften ermächtigt worden. 
Sxuttgart den 15. August 18532. Walther.
	        
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