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durch höchste Entschließung vom 51. v. M. dem Kanzlei-Direktor des K. Ministe-
rium des Innern und Mitglied der K. Ober-Regierung, Regierungsrath v. Roth,
den Titel und Rang eines Ober-Regierungsraths zu verleihen, wie auch
dem Assessor der Regierung des Schwarzwald-Kreises, Schmidlin, die Stelle
eines Assessors der K. Ober-Regierung mit dem damit verbundenen Titel und Rang
eines Regierungsraths zu übertragen, und
vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. das erledigte Forst-Revier Aufhau--
sen, Forstamts Heidenheim, mit dem Siße zu Schnaitheim, dem Revierförster Gauß
in Irrmannsweiler zu verleihen geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck des Lehrbuchs der praktischen Arithmetik von Christoph Bopp.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15.
v. M. dem Rechnungs= und Schreib- Lehrer an der Gewerbeschule zu Ulm, Christoph
Boppx, ein Privilegium gegen den Nachdruck eines von ihm verfaßten Lehrbuchs der
praktischen Arithmetik auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen geruht;
was mit Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1315, Privilegien gegen
den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung öffentlich bekann: gemacht wird.
Stuttgart den 16. August 1832. Schlaper.
2. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte.
Die Doctoren der Medicin und Chirurgie, Immanuel August Hartmann von
Reuttlingen, und Friedrich Ludwig Rampold von Ingelfingen, Oberamts Künzelsau,
sind in der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe geprüft und zur Ausübung dieser
Wislenschaften ermächtigt worden.
Sxuttgart den 15. August 18532. Walther.