Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Den ersten Theil der Literaͤrgeschichte der christlichen Kirche traͤgt Prof. 
D. Moͤhler in drei woͤchentlichen Stunden vor. 
Einleitung in die Bücher des alten Testaments lehrt Prof. D. Herbst 
in drei wöchentlichen Stunden. 
Derselbe erblärt in eben so viel Stunden die kleinen Propheten. 
Die Sprüchwörter erläutert Ebenderselbe cursorisch in zwei Stunden der 
Woche. 
Das Evangelium des Lucas erklärt in fünf wöchen#lichen Stunden Privat- 
docent Mack. 
Die beiden Briefe an die Korinthier derselbe in fünf Stunden woöchentlich. 
Den ersten Theil der christlichen Religions= und Kirchen-Geschichte trägt 
Prof. D. Möhler in steben wöchentlichen Stunden vor. 
Den ersten Theil der Dogmaeik lehrt Prof. D. v. Drey in sechs wöchentlichen 
Stunden und verbindet damit eine besondere Stunde für ein Examinatorium. 
Ueber christliche Sittenlehre liest Prof. D. Hirscher sechsmal wöchentlich. 
Ueber Katechetik Hülfslehrer Schöninger in drei wöchentlichen Stunden. 
Auch wird derselbe die Briefe an die Epheser und Kolosser zweimal wé- 
chentlich für katechetische und homiletische Zwecke erklären. 
Kirchenrecht; s. Rechtswissenschaft. 
G. Rechtswissenschaft. 
Encyklopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft wird wöchent- 
lich in vier Stunden vortragen Prof. D. Reyscher (nach Falks Lehrbuch, 3. Aufl. 
1830) von 5—4 Uhr. 
Institutionen des Römischen Rechts Prof. D. Lang nach seinem Lehr- 
buche des Justinianisch-rômischen Rechts (Mainz 1829) fünfmal wöchentlich von 5—6 
Uhr und in einer passenden sechsten Stunde. 
Die zweite Hälfte der Pandekten, namentlich das Römische Obligatio= 
nen-, Familien= und Erb-Recht nach Mühlenbruch um 9 und 11 Uhr (Donner- 
stags um 9 Uhr) wird Prof. D. v. Schrader vortragen. 
Pandekten, mirt Ausnahme des Erbrechts, nach Thibauts System des Pandek-
	        
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