Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Die Theorie der summarischen Prozesse mit Einschluß des gemeinen deatschen 
und des württembergischen Concursrechtes und Concurs-Prozesses und des 
ehegerichtlichen Prozesses, unter Zuziehung von Martins Lehrbach, wöchentlich 
dreimal von 10—11 Uhr Prof. D. Scheurlen. 
Derselbe ist auf besonderes Verlangen zu Borlesungen über Referir- 
bunde bereit. 
Mupillenrath Feitter giebt auf Verlangen in wöchentlichen vier bis fünf Stun- 
den von 8—9 Uhr Anleitung zu praktischen Ausarbeitungen der wichtigern Geschäfte 
der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach seinem hier nächstens erscheinenden Lehr- 
buche. 
Zu Examinatorien öber das Römische Recht erbietet sich D. Huck. 
H. Heilkunde. 
Privatdocent D. Weber erbieret sich zum Vortrag der Encyklopädie und 
Methodologie der Medicin, wöchentlich in drei Stunden. 
Prof. D. W. Rapp trägt die Anatomie des Menschen vor von 7—3 Uhr. 
Prof. D. Baur wird von 9—10 Uhr Östeologie lesen. Er hält auch Worle- 
sungen über populäre Anatomie. 
Prof. D. F. G. v. Gmelin wird von 8—9 Uhr emweder allgemeine Pathe- 
logie oder Mlateria medica vortragen. 
Prof. D. H. F. Autenrieth wird allgemeine Therapie von 5—5 Uhr 
und zweimal in der Woche Diätetik und Krankenpflege, oder statt letterer fünf- 
mal wöchentkich den ersten Theil der NMlateria meclica von 3—4 Uhr vortragen. 
Kanzler D. v. Autenrieth wird von 9—10 Uhr, so oft er nicht durch Abwesen- 
heit bei dem Landtag unterbrochen seyn wird, den zweiten Theil der Rosologie vor- 
tragen. 
Prof. D. Rieke wird in einer noch zu bestimmenden Vormittagsstunde die spe- 
clelle Chirurgie lesen, von 1—2 Uhr den Cursus chirurgischer Operationen. 
Prof. D. E. F. v. Gärtner erbietet sich in noch zu bestimmenden Stunden zu 
Vorlesungen über Geburtshülfe und über chirurgische Heilmittellehre, s0 
wie über gerichtliche Chirurgie und Geburtshülfe. 
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