Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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K. Uebungen in Kunsten. 
Stallmeister v. Hermann giebt Unterricht im Reiten. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Francois. 
Musikdirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik-Uebungen und 
giebt Privat-Unterricht in der Musik. 
Zeichenlehrer Dôorr und Helwig leiten die Uebungen im Zeichnungs-Institute 
Donnerstags von 9—12 Uhr und Sonntags von 101—12 Uhr. 
Fechtmeister Kastropp führt die Aufsicht über die öffentlichen Fechtübungen und 
giebt Privat-Unterricht im Fechten. 
In stitute. 
Das Lesezimmer der Bibliothek ist (Sonn-, Feier= und Ferien-Tage ausge- 
knommen) alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten, 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer, vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen, und, 
wenn kein Anderer solche verlangt, sie wieder entlehnen können. 
Der botanische Garten ist im Winterhalbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr geöffnet; 
das Naturalien-Cabinet im Winterhalbjahre jeden Donnerstag (ausgenom- 
men, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 2—5 
Uhr; 
der Fechtboden täglich (Sonntag und Donnerstag ausgenommen) von 124—2 
Uhr. 
Das Ende der Ferien ist auf den 25. Oktober fesigeseht; am 24. Oktober wird 
die Erôffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekanm gemacht werden, und 
die Haupt-Vorlesungen werden am 26. Oktober anfangen. 
Tübingen den 27. August 18332. 
Scheurlen.
	        
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