Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

340 
C) Der Departements der auswaͤrtigen Angelegenheiten und 
des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten umd des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Abzugs gegen das Königreich Polen. 
Der nach den Bekanmwachungen vom 28. December 1827 (Reg.Bl. Lon 1825, 
S. 16) und 5. Mai 1825 (Ebendas. S. 570) zwischen Württemberg und Rußland, 
mit Ausnahme des Königreichs Polen, bisher bestandene Freizügigbeirs-Vertrag ist 
durch neuere, unter dem 17. August d. J. zu St. Petersburg ausgewechselte gegensei- 
tige Erklärungen nunmehr auch auf das Königreich Polen mit der Vestimmung aue- 
gedehnt worden, daß die Erhebung des Erbschafts-Abzugs auch rückwärts in allen den- 
jenigen Fällen unterbleiben solle, wo dieselbe nicht bereits an gedachtem 17. August 
wirklich Statt gefunden hat. 
Stuttgart den 10. September 1832. 
In Abwesenheit des Minisiers der auswirtigen Angelegenheiten: 
Mauckler. Schlaper. 
D) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, eine Patent-Ertheilung auf ein Amalgamir-Werk zu Auescheibung der Gold= und Sil- 
ber-Kräze betreffend. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Enrschließung vom 5. d. M. 
dem Juwelier J. E. Kurs in Stuttgart ein Einführungs-Patent auf die von E. V. 
d'’ Hennin in Paris erfundene und verbesserte Einrichtung eines Amalgamir-Werks zu 
Ausscheidung der Geld= und Silber-Kräze bis zum 1. Dezember 1835, mit welchem 
Tage das dem d'Hennin von der K. feanzösischen Regierung verliehene Erfindungs- 
Patent erlischt, gnädigst ertheilt haben; so wird dieß unter Beziehung auf den sieben- 
#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.