Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro. 35. 
Regierungs --Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
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Montag, den 24. September 1852. 
—.—s 
  
  
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Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Aufstellung von Offieial-Anwälten 
in den bei den Bezirks-Gerichten anhängigen Rechtssachen armer Parteien. — Bekanntmachung, betresfend 
die Unterdrückung der in der J. G. Coktu'schen Verlagöhandlung zu München, Stuttgart und Tübingen 
erscheinenden Zeitschrist;: „Allgemeine politische Annalen.“ 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Königlich Hannöver'schen Ober-Bibliothekar, Gehei- 
men Justizrath v. Reuß zu Göttingen, einem geborenen Württemberger, aus Anlaß 
seines Amts-Jubelfestes, das Ritterkreuz des Kron-Ordens zu verleihen geruht.
	        
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