Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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2. Des katholischen Kirchenraths. 
Kirchendienstpruͤfung der katholischen Geisitlichen. 
Im Jahr 1832, 38. Maͤrz und r. August werden Dienstpruͤfungen der katholi- 
schen Geistlichen fuͤr Kirchenstellen statt haben; wozu diejenigen zugelassen werden, 
welche im Jahr 1829 oder früher die Priesterweihe erhielten. 
Die Candidaten haben sich bis zum 29. Februar bei dem Kirchenrathe schriftlich 
zu melden, und dieser Eingabe über den etwaigen Besitz eines Bürger= oder Veisikrechts 
den oberamtlich beurkundeten und gesiegelten Ausweis beizulegen. 
Wer es vorziehr, nicht bei der ersten Prüfung zu erscheinen, hat dieß in seiner 
Meldung anzugeben. 
Diejemgen, welche hierauf nicht für die zweite Prüfung willfährig beschieden oder 
zurückgewiesen werden, müssen, ohne Rücksicht auf die in ihrer Meldung ausgedrück- 
ten Wünsche, am Montag den 26. März Nachmittags vier Uhr in der Canzlei des 
Kirchenraths dahier erscheinen. Uebrigens bezieht man sich auf die bekannt gemachten 
Vorschriften. 
Stuttgart den 25. Jannar 1832. Camerer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Gerichts-Abtuariat in Ra- 
densburg werden aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Ulm vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um vas durch die Beförderung des Gerichts-Aktuars Cron- 
müller in Erledigung gekommene Gerichts-Aktuariat Sulz haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
5) Durch die Pensionirung des Revierförsters Greuling in Lienzingen, Forst-- 
amts Stromberg, ist dessen Stelle, womit der Gehalt zweiter Elasse mit Pferdsrarion 
verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben sich innerhalb vier 
Wochen bei der Finanz-Kammer in Ludwigsburg vorschriftmäßig zu melden.
	        
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