Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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dem Ober-Schulrath v. Denzel zu Eßlingen den Titel und Rang eines Praͤla- 
ten mit dem Prälaten-Kreuz zu verleihen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben unter dem 6. d. M. dem pensionirten Obersten 
v. Milkau die erledigte Commandanten-Stelle des Ehren-Invaliden-Corps, und 
das erledigte Bau-Inspebtorat Kirchheim dem Architekten Gabriel in Stuttgart 
gnädigst übertragen, 
vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. dem Hof-Medicus D. Plieninger 
den Titel und Rang eines Medicinalraths gnädigst verliehen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 83. d. M. das erledigte Dekanat= und Stadt- 
pfarramt zu Besigheim dem Pfarrer Hoffmann in Deizisau, Dekanats Eßlingen, 
die erledigte evangelische Pfarrei Gräfenhausen, Dekanats Wildbad, dem Pfarrer 
Enslin zu Wittershausen, Dekanats Sulz, und 
die erledigte katholische Pfarrei Karsee, Oberamts und Dekanats Ravensburg, 
dem dermaligen Pfarr-Verweser zu Baindt, Vikar Schmidt, gnädigst übertragen. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät zu Erleichterung des Obersthof= 
meisters v. Seckendorff, und um ihm einen Beweis der höchsten Zufriedenheit mit 
seinen bisherigen Dienstleistungen zu geben, demselben durch höchstes Dekret vom 10. 
d. M. einen Amtsgehülfen in der Person seines Sohnes, des Kammerherrn v. Secken- 
dorff, gnaͤdigst beizuordnen geruht. 
Den 6. d. M. wurde die stadträthliche Erwaͤhlung des bisherigen Praͤzeptorat- 
Verwesers in Groß-Vottwar, Christian Faber, zum Präzeptor in Cannstadt, be- 
stätigt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Zurechtweisung des Censors der Donau= und Nocckar-Zeitung. 
Wegen unterbliebener Entfernung verschiedener, mit den bestehenden Cenfur-Vor- 
schriften unvereinbaren Stellen des unter Nr. 15 erschienenen Blatts der Donau= und 
Neckar-Zeitung vom 51. v. M. ist dem Censor dieses Blatts, Geheimen Legationsrath
	        
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