Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro. 38. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— 
  
  
— 
Samstag, den 6. Oktober 1832. 
  
— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Dlenst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohnstzz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Beken itmachung, 
die Unterdrückung der im Großherzogthum Baden erschienenen Zeitblätter: „der Freisinnige“ und „der 
Wächter am Rhein“ betreffend. — Bekanntmachung. der in diesem Jahre zur Priesterweihe zugelassenen 
katholischen Theologen. — Vekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Junglinge. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. u. M. 
den Hof-Kammer-Direktor v. Gärttner, unter gnädigster Verleihung des Titels und 
Rangs eines Staatsraths, zugleich zum außerordentlichen Mitglied des Geheimenraths 
zu bestimmen, und # " 
unter dem 27. v. M. Höchst hrem Adjutanten, dem Oberst-Stallmeister, General= 
Major, Freiherrn v. Münchingen, den Titel und Rang eines General-Lieutenants 
zu verleihen geruht. " 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschliefung vom 26. v. M. den 
Regierungsrath Hauff von Reutlingen auf die bei der Regierung des Reckar-Kreises 
in Lüdwigsburg erledigte Rathsstelle, und
	        
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