Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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2) Sämmtliche Bundes-Regierungen werden zur Bekanntmachung und Vollzie- 
hung dieses Beschlusses, als Nachtrags zu der Bestimmung unter Nr. 3 des angeführ- 
ten Beschlusses vom 19. Juli d. J., auch binnen vier Wochen über das Verfügte die 
Anzeige zu machen, eingeladen. 
Es wird daher dieser Beschluß unter Beziehung auf die Bekannemachung vom 
2. August d. J. zur allgemeinen Kenntnißnahme nachtväaglich bekannt gemacht. 
Sturtgart den 2. Oktober 1832. Beroldingen. 
C) Des Departements des Innernr 
1. Des katholischen Kirchenraths. 
Bekanutmachung der in diesem Jahre zur Priesterweihe zugelassenen katholischen Theologen. 
Am 10. d. M. sind in Rottenburg zu Priestern geweihr, und sonach als Gehül- 
fen in der Seelsorge zugelassen worden 
Longner, Ignaz, von Friedrichshafen- 
Kaußber, Georg, von Neresheim. 
Widemann, Georg, von Emerkingen- 
Steinhauser, Georg, von Donzdorf. 
Laup, Johann Bapiist, von Bierstetten. 
Hafner, Ignaz, von Demingen. 
Kuttler, Johann Baptist, von Gmünd. 
Moser, Anton, von Obernheim. 
Schmid, Johann Bapiist, von Donzdorf. 
Schäffer, Carl, von Dischingen. 
Holzschuh, Withelm, von Altheim bei Ehingen. 
Härle, Georg, von Abmannshardt. 
Bolter, Joseph, von Mengen. 
Weber, Johann, von Rottweil. 
Wahl, Hieronimus, von Groß-Engstingem 
Uhl, Johann Ignaz, von Rottweil. 
Zieher, RKaver, von Stadt Biberach.
	        
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