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die Erkennung des zuletzt guͤltigen Poststempels, Bestimmungsorts und Porto-Ansatzes
haͤusig sehr erschwert wird und Irrungen entstehen; so wird in Gemaͤßheit hohen Auf-
rrags des K. Ministerium des Innern, und unter Hinweisung auf den K. XVI. der
Verordnung vom 2. Juni 1815 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ober-
post= und Postämter nicht verpflichtet seyen, eine Postaufgabe mit einer zum zweiten-
male oder noch öfter abgeänderten Adresse zur Spedition anzunehmen und daher
hiernach von unterzeichneter Stelle angewiesen worden seyen.
Frankfurt a. M. den 20. Januar 1332. Vrints-Berberich.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Sersheim, Dekanatamts Vaihingen,
mit 1080 Pfarrgenossen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschristmäßig bei dem
ebangelischen Consistorium zu melden. Das Einkommen dieser Stelle ist nach Abzug
jährlicher 90 fl. auf 742 fl, die Naturalien nach Sportelpreisen angeschlagen, berechnet.
2) Die Bewerber um das erledigte Dekanat= und Stadtpfarramt Nagold haben
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu mel-
den. Die Stadt enthält 2117 Kirchen-Genossen und die Diöcese 19 Pfarrorte mit
23,5/10 Pfarr-Genossen. Das Einkommen besteht in Folge der genehmigten Verwand-
lung der unpassenden Besoldungstheile, neben einer temporären Geld-Zulage von jähr-
lichen 85 fl., in 876 fl. 50 br. Geld, 24 Scheffel Dinkel, s Klafter buchen Scheiterholz,
7 fl. 50 br. Ertragswerth von 1 Viertel, 182 Ruthen, 4 Schuh Küchengarten und 85 fl.
an bürgerlichen Beneficien, Emolumenten und Stol-Gebühren.
5) Die wieder zu besetzende batholische Caplanei in der Vorstadt Rottenburg-
Ehingen hat 600 fl. Einbommen an Garten-Ertrag, Besoldung und Gebühren. Die
Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
4) Durch die Versehung des Cameral-Verwalters Hochstetter auf das Cameral=
amt Sindelsingen ist das in der dritten Besoldungs-Elasse stehende Cameralamt
Murrhardt in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich
binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer für den Neckar-Kreis vorschriftmäßig
zu melden. *
Am 10. d. M. ist das Register über das Regierungs-Blatt vom Jahre 1851 ausgegeben worden.