Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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so wird dieser Beschluß zur allgemeinen Kenntnißnahme, und was den Punkt z dessel- 
ben betrifft, unter Hinweisung der Polizeistellen auf g.-9. dern K. Verordnung vom 
1. Oktober 1819 (Reg.Bl. S. 685) hiemit bekannt semacht. 
Stuttgart den 6. Oktober 1832. 
Beroldingen. Schlayer. 
8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des Königlichen Fürstlich Tharn und Taris'schen 
Amts Schceer. 
Das durch gerichtliches Erkenntniß in Erledigung gekommene K. fürstlich Thurn 
und Taris'sche Amt Scheer ist dem bisherigen Amts-Gerichts-Notar Kapp zu Ober- 
marchthal übertragen, und derselbe nach erfolgter Anerkennung seiner Befähigung unter 
dem 9. d. M. hiefür in Pflichten genommen worden, was hiemit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Stuttgart den 29. September 1832. 
Schlayer. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Veränderungen bei den Schul-Conferenz.= Direktoreu= 
Die durch die nachgesuchte Entlassung des Pfarrers Hoffmann in Bezingen, 
Dekanatamts Reutlingen, erledigte Stelle eines Schul-Conserenz-Direktors in gedachter 
Didcese wurde unter dem 6. Juli dem Diaconus Majer in Pfullingen, so wie die 
durch die Beförderung des Helfers Rapp in Schorndorf erledigte Schul-Conferenz- 
Direktors-Stelle unter dem 15. dess. M. dem neuernannten Helfer Butter sack daselbst 
übertragen; sodann wurde den 20. Julius an die Sctelle des seiner Bitte gemaß der 
Schul-Conferenz-Direktion im Dekangts-Bezirk Besigheim enthobenen Stadtpfarrers 
Köhler in Laufen der Helser Faulhaber daselbst ernannt, und unter dem 10. Au-
	        
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