Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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2) Das erledigte Praͤzeptorat in Spaichingen, womit neben freier Wohnung 
und dem Schulgelde von 1fl. 30 kr. vierteljaͤhrig fuͤr jeden Schuͤler, ein Einkommen 
von 500 fl. in Geld verbunden ist, wird wieder besetzt werden, und haben sich die Be- 
werber binnen drei Wochen bei dem K. Studienrath zu melden. 
5) Da die bisher durch einen Amts-Verweser besorgte Stelle eines Verwalters 
und Cassiers der Saline Sulz, mit welcher ein Normal-Gehalrt von 800 fl. nebst 
50 fl. Kanzleikosten verbunden wird, definitiv beset werden soll; so werden die Bewer- 
ber um dieselbe aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Bergrath vor- 
schriftmäßig zu melden. 
4) Durch die Pensionirung des Sekretärs Bob ist bei der Finanz-Kammer des 
Jaxt-Kreises die Stelle eines Expeditors erledigt worden, mit welcher eine Besoldung 
von 800 fl. verbunden ist. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei der 
Finanz-Kammer des Jaxt-Kreises vorschriftmäßig zu melden. 
5) Für die Geschäfte eines Justitiars bei der K. Ober-Zoll-Administration wird 
statt des bisher angestellten Hülfs-Arbeiters ein Assessor mit einer jährlichen Besoldung 
von 800 fl. aufgestellt werden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb 
vier Wochen vorschriftmäßig bei der K. Ober-Zoll-Administration zu melden, wobei 
noch bemerbt wird, daß vorzugsweise auf solche Bewerber Rücksicht genommen werden 
wird, welche mit der erforderlichen rechtswissenschaftlichen Bildung auch Kenntnisse im 
Verwaltungsfache verbinden. 
6) Durch die Versetzung des Umgelds-Commissärs in Biberach, Ober-Accifers 
t. Hailer auf das Sradt-Acciseamt in Heilbronn ist das Umgelds-Commissariat Bi- 
berach mit einem Gehalte von 600 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Steuer- 
Collegium zu melden. 
7) Zu Besorgung der Umgelds-Geschäfte in Stuttgart werden zwei Staot= 
Umgelder mit einem Gehalt von je 400—500 fl. ernannt werden. Die Bewerber um 
diese Stellen haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Steuer- 
Collegium zu melden. 
Am 31. d. M. sind die Rechts-Erkenntnise vom Monat August d. J. ausgegeben worden.
	        
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