Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

442 
Für die Fuͤhrung der Register erhalten die Acciser aus der Umgelds-Casse 6 kr. 
Schreibgebühr vom Blatt, und für den Geld-Einzug eine Einzugs-Gebühr von 6 kr. 
vom Gulden. 
Die Cameralämter und Umgelds-Commissäre werden angewiesen, für die Vollzie= 
hung dieser Vorschrift besorgt zu seyn, und insbesondere die Acciser und Visttatoren 
zur Wachsamkeit und Aufmerksamkeit nachdrücklich aufzufordern, daß dasjenige Vier, 
welches aus dem Ausland eingeführt wird, nicht durch Verheimlichung der gesehlichen 
Abgabe entzogen werden kann. 
Stuttgart den 3. November 1832. Süskind. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Mariazell, Oberamts und De- 
kanats Oberndorf, begreist im Pfarrdorf samt mehreren Filialh fen, sodann im Fillal- 
weiler Hardt mit einer besondern Schule zusammen 1145 Pfarrgenossen. Das Ein- 
kommen an Güter-Ertrag, Zehnten, Capital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren belauft 
sich auf 680 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrath zu melden. 
2) Durch den Tod des Zollbeamten Mann ist die Stelle eines Zollbeamten zwei- 
ter Classe in Knittlingen mit 650 fl. Gehalt und einer Hauszins-Entschädigung von 
60 fl. für einen verheiratheten und von #/0 fl. für einen unverheiratheten Diener erle- 
digt, welche provisorisch wieder beseht werden wird. Die Bewerber haben sich inner- 
halb vier Wochen vorschriftmáäßig bei der K. Ober-Zoll-Administration zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.