Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro. 57. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
—.— — 
Dienstag, den 4. December 1832. 
—...—————————— — 
  
Inbalt. 
Könial. Dekrete. K. Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betressend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wobnsi-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Bekanntma- 
chung, die Einsendung der Gebühren fur das Regierungss Blatt auf das Jahr 1853 betreffend. — Verfül- 
gung, betressend einige Abänderungen in der bisherigen Tare der Arzneimittel. — Preise-Vertheilung an 
evangelische Schullehrer für die Beantwortung einer Preisfrage, und Bekanntmachung einer neuen Preis-Ausgabr. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. 
In Gemäßheit des §. 127 der Verfassungs-Urkunde haben Wir beschlossen, die 
ordentliche Versammlung der getreuen Stände Unseres Königreichs auf 
Dienstag den fünfzehnten Jänner 1835 
in Unsere Haupt= und Residenz-Stadt Stuttgart einzuberufen.
	        
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