Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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II Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
t) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Steiger zu Kißlegg seinen Wohnsit in die Oberamts- 
Stadt Wangen verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2¾4. November 1832. Schwab. 
b) Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs, Blatt auf das Jahr 1833 
betreffend. 
Es werden hierdurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das 
Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post- 
Amter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen Jahr- 
gang 1833, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennt- 
nisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden noch im Laufe des Monats Decem- 
ber an die Justiz-Ministerial-Casse einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzögern 
sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1835 der 
Justiz-Ministerial-Easse von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen Anzahl von 
Exemplaren (mit Ausnahme der Frei-Eremplare der K. Amtsstellen) unter genauer 
Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse, und der mit derselben ver- 
langten Exemplare, Nachricht ertheilen werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne- 
ments-Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie allen übrigen Privat-Abon- 
nenten frei, für den ganzen Jahrgang 1835, oder nur für das erste Semester desselben 
zu pränumeriren. « 
Stuttgart den 26. November 1832. Schwab.
	        
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