Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

Vorbemerkungen 
I. über solche Beschaffenheiten und Rechts-Verhältnisse der hienach beschriebenen Grund- 
stücke oder einzelner Gattungen derselben, welche, sofern nicht bei den einzelnen Grund- 
stücken etwas Anderes ausdrücklich angezeigt ist, ihnen allen gemeinschaftlich sind. 
A. Regelmäßige Beschaffenheiten der Grundstücke. 
)Die Gebäude sind von Holz erbaut; 
#1c. 2c. 
1. Regelmäßige Rechts-Verhältnisse derselben: 
o) öffentliche: 
a) die Grundstücke sind dem Staat, dem Oberamt und der Gemeinde steuer- 
pflichtig; 
b) die Gebude sind gesehmäßig bei der allgemeinen Gebäude-Brand-Versiche- 
rungs-Anstalt versichert; 
b) privatrechtliche: 
a) die Grundstücke sind freies Eigenthum; 
b) die Aecker, Wiesen, Weinberge, Länder haben dem Hospital in Eßlingen 
vermöge dessen Lagerbuchs vom Jahr 1785, S. 17 ff. von allen Gattungen 
ihres Ertrags den Zehnten zu reichen. 
c) dem Gutsherrn von Unterboihingen steht vermöge gutsherrlichen Lagerbuchs 
vom Jahr 1779, S. 57 das Recht der Schafwaide auf den Wiesen der Ge- 
meinde-Markung alljährlich von Michaelis bis Martini ausschließend zu. 
ꝛc. ꝛc.
	        
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