Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Unter dem 14. d. M. erhielt der von Degmarn, Oberamts Neckarsulm, gebuͤrtige 
Vikar Franz Schott in Stuttgart, auf die katholische Pfarrei Reichenbach, Ober- 
amts und Dekanats Waldsee, und 
unter dem 18. d. M. der auf die erledigte katholische Pfarrei Grunzheim, Deka- 
nats Ehingen, ernannte Pfarrer Franz Ulrich Mayer zu Untergriesingen, desselben 
Dekanats, die Koͤnigliche Bestaͤtigung. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, den Verkauf eines Theils des Vorraths an älteren einzelnen Blättern des Regierungs- 
Blatts betreffend. 
Da die vorhandenen unvollständigen Jahres-Exemplare des Regierungs-Blatts von 
1815, der sämtliche Vorrath an einzelnen Nummern von den Jahrgängen 1814 bis 
1819 (mit Ansnahme der Edibte Nro. I.—V. vom 31. December 1813 und der Verfas- 
sungs-Urkunde), so wie unvollständige Exemplare der Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 
1825 nach dem 1. März 1833 als Maculatur werden verkauft werden; so wird solches 
zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, welche zur Ergänzung man- 
gelhafter Eremplare des Regierungs-Blatts, beziehungsweise der Rechts-Erkenntnisse, 
noch einzelne Nummern jener älteren Jahrgänge zu kaufen wünschen, solches innerhalb 
dieser Zeit thun mögen. 
Der Preis dieser Blätter ist auf einen Kreuzer für jeden Bogen festgeseßzt wor- 
den, um welchen Preis insbünftige auch die Edikte vom 31. December 1818 und die 
Eremplare der Verfassungs-Urkunde werden abgegeben werden. 
Stuttgart den 18. December 1832. 
Schwab.
	        
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