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D) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, die Ablieferung der von den Aceisern einzuziehenden Gefälle betreffend.
Zu Bewirkung rechtzeitiger Ablieferung der von den Accisern einzuziehenden Ge-
fälle findet man für angemessen, zu verfügen, daß die Acciser, auch außer den viertel-
jährlichen Abrechnungs-Terminen, ihren Cassenbestand, sobald er auf die Summe von
fünfzig Gulden angewachsen ist, an das vorgesetzte Cameralamt abzuliefern haben.
Für eine solche Ablieferung darf in dem Falle, wenn sie nicht durch die Post oder
durch sichere Amtsboten geschehen kann, das für die Abrechnung ausgesehte Taggeld
angerechnet werden.
Stuttgart den 20. December 1832. Herdegen.
Dienst-Erledigungen,
1) Durch die Beförderung des Ober-Justizraths D. Hofacker zum Ober-Tribu-
nalrathe ist bei dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen eine Rathsstelle in Erledigung
gekommen. Die Vewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K.
Ober-Tribunale zu melden. 5
2) Die Bewerber um das erledigte Stadtpfarramt Neuffen, Dekanats Nür-
tingen, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift-
mäßig zu melden. Der Stadtpfarrer hat an allen Sonn-, Fest= und Feiertagen zu
predigen und Catechisation zu halten, und alle Wochen-Gottesdiensie und Casualien,
welche in der 1866 Pfarrgenossen zählenden Stadt vorfallen, zu versehen. Das in
firen Raturalien, Gütergenuß und Zehnten bestehende Dienst-Einkommen beträgt über
Abzug eines zum Besoldungs-Verbesserungs-Fonds einzuziehenden Pensionsbeitrags
von 266 fl., wovon nach dem Erlöôschen der Pension dem Stadtpfarrer 50 fl. zufallen
werden, 847 fl. nach Sportel-Preisen.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Birkach, Amts-Dekanats
Stuttgart, welche im Mutterort 716, in den Filialen Riedenberg und Kleinhohenheim
145 Pfarrgenossen zählt, und deren Dienst-Einkommen nach Abzug einer jährlichen Ab-