Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

aucio. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
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·.—— 7 
Samstag, den 10. März 1832. 
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Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubnit zu Annahme eines fremden Orbens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departemento. Betreffend die Versetzung einiger Wundärzte der früheren ersten 
Classe in die nunmehrige erste Abtheilung. — Bekanntmachung des Ergebnisses der katholischen Kirchen- 
dienst-Prüfung. — Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge. — Bekanntma- 
chung, betressend die Festsetzung des für die Zöglinge des Taubstummen= und Blinden-Instituts zu Gmünd 
zu entrichtenden Kostgeldes. — Berichtigung der Repartition der Contingente von der dießjährigen Rekru- 
ten-Auchebung. — Kermin für die Dienst= und Buchhalter-Prufung bei dem Departement der Ilnanzen. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 27. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem pensionirten General-Lieutenant d. Röder auf sein 
Ansuchen die Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Maje- 
stät ihm verliehenen Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen.
	        
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