Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Personen aus den unteren Volks-EClassen nicht in der Absicht einer Auswanderung, 
sondern nur zu Besuchen, zu Aufsuchung von Arbeit als Dienstboten oder Handwerks- 
Gehülfen oder zu andern vorübergehenden Zwecken einen über die Niederlande lauten- 
den Reisepaß nach Amerika erbitten, nach Maßgabe der diesseitigen Verfügungen vom 
24. März und 26. August 1828 (Reg. Bl. S. 146 und 687) sowohl die Bittsteller 
über das, was sie dießfalls zu beobachten haben, zu belehren, als die Pässe selbst 
zu behandeln. 
Stuttgart den 19. März 1832. 
Kapff. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Termine für die Anstellungs-Prüfung der Candidaten des Predigtamts. 
Der Verordnung vom 21. Februar 1829 (Reg. Bl. Nro. 10, S. 116 f.) und der 
Verfügung vom 28. März 1831 (Reg. Bl. S. 176 f.) gemäß, wird die Anstellungs- 
Prüfung bei dem evangelischen Conssstorium im lausenden Jahre in folgenden drei Ter- 
minen vorgenommen werden: 
1) vom 10. bis 15. April, 
2) vom 22. bis 25. Mai, 
5) vom 19. bis 22. Juni, 
Den Candidaten des Predigtamts, welche nach der vorgeschriebenen Alters-Ord- 
nung zu dieser Prüfung zugelassen werden, wird durch besondere Erlasse eröffnet, an 
welchen von diesen drei Terminen Jeder zu erscheinen habe. 
Stuttgart den 9. März 1832. Mohl. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die durch die Ernennung des Stadt-Gerichts-Abtuars Abel 
in Sturtgart zum Ober-Tribunal-Prokurator erledigte Akruars-Stelle bei dem K. 
S.adt-Gerichte Stuttgart haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in Eßlingen zu melden.
	        
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