Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Wildenthierbach, Deka- 
nats Weikersheim, welche mit Einschluß der Filialien 386 Pfarrgenossen zählt, haben 
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu mel- 
den. Das Einkommen bestehr beinahe ganz in Gütergenuß und Zehnten, und ist 
auf 126“ fl. nach Sportel-Preisen berechnet; zu Deckung des Ausfalls wegen Verle- 
gung des Besoldungs-Termins auf Georgii ist aber in den nächsten sechs Jahren eine 
jährliche Abgabe von 100 fl. an das Cameralamt zu entrichten. 
5) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrei Waldhausen, Oberamts und 
Dekanats Neresheim, begreift im Pfarrdorfe samt 9 Filialien 856 Pfarrgenossen, und 
hat 610 fl. Einkommen an Güter-Ertrag, Zehnten, Capital-Zinsen, Besoldungen und 
Gebühren. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kir- 
chenrath zu melden. 
4) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Obernheim, Oberamts und De- 
kanats Spaichingen, begreift im Pfarrdorfe samt den Höfen Thanneck 956 Pfarr-Ge- 
nossen, und hat an Güter-Ertrag, Zehnten und Gebühren 1220 fl. Einkommen. Die 
Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
5) Durch Todesfall ist bei der K. Regierung des Schwarzwald-Kreises eine etat- 
mäßige Sekretärsstelle in Erledigung gekommen, mit welcher der Normal-Gehalt der 
Collegial-Expeditoren zweiter Classe von 800 fl. verbunden ist. Die Bewerber um diese 
Stelle haben sich bei der genannten Kreis-Regierung binnen vier Wochen vorschrift- 
mäßig zu melden. 
  
Am 19. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Januar d. J. ausgegeben worden.
	        
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