Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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C) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Betreffend die Versetzung der Gemeinde Kornwesiheim, Oberamts Ludwigsburg, in die zweite Classe. 
Die Gemeinde Kornwesiheim, Oberamts Ludwigsburg, ist auf die deßhalb ange- 
brachte Bitte, nach erfolgter Nachweisung der festgesehten Bedingungen in die zweite 
Elasse der Gemeinden verseht worden; was hiemit der Verfügung vom 14. April 1829 
(Reg. Bl. S. 174 ff.) gemäß, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 22. März 1832. Kapff. 
b) Milde Stiftung der Wittwe des Johann Georg Fehl von Ober-Kirchberg. 
Die kürzlich verstorbene Wittwe des Johann Georg Fehl von Ober-Kirchberg, 
Oberamts Wiblingen, hat vermöge Testaments von ihrem ganz geringen Vermögen 
50 fl für die Schule daselbst, und 
62 fl. für einen Armenfonds 
zu einer bleibenden Stiftung ausgesetzt; welche wohlthätige Handlung hiemit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 25. März 1832. Kapff. 
P) Verfügung, betreffend die Einschärjung der Vorsichtsmaßregeln gegen die Verbreitung von 
Schaf-Krankheiten. 
Da neuerlich in mehreren Orten des Königreichs, der angeordneten Vorsichtsmaß- 
regeln ungeachtet, theils die Pocken-Krankheit, theils die Raude unter den Schafen 
sich gezeigt hat, demnächst aber die Wanderungen der Schafheerden auf ihre Sommer- 
waiden beginnen; so werden den Behörden sowohl, als den Schafhaltern und Schafern 
die auf die Verhütung der Weiterverbreitung dieser Krankheiten berechneten polizeili- 
chen Vorschriften auf das Nachdrücklichste eingeschärft. 
Insbesondere haben: 
1) die Orts-Vorsteher pflichtmäßig darüber zu halten, daß die Besichtigung der 
Schafheerden, für welche eine Gesundheits= und Wander-Urbunde ausgestellt
	        
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