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2. Des katholischen Kirchenraths.
a) Dienst-Pruͤfung der katholischen Schullehrer und Provisoren.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1830 (Reg. Bl. S. 90)
werden die dießjährigen Schuldienst-Prüfungen Dienstag den 15. Mai, sodann Dienstag
den 9. Oktober und die darauf folgenden Tage vorgenommen werden. "6
Hiebei haben zu erscheinen:
1) alle Schullehrer, welche in Folge der ersten Dienstprüfung angestellt sind,
und eine Beförderung nachsuchen wollen,
2) die Provisoren, welche zur ersten Anstellung befähiget zu werden wünschen.
Diese müssen das einundzwanzigste Jahr zurückgelegt, und drei volle Jahre als
Provisoren Dienste geleistet haben.
Zu der Prüfung im Frühjahr haben sich auch diejenigen Schullehrer zu melden,
welche die ganze Vildung der Schulincipienten durch den vierjährigen Lehrkurs zu
übernehmen wünschen.
Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 17. April, für die zweite
bis zum 5. September dahier einkommen. Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf
nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen werden, haben sich beziehungsweise am
Montag den 15. Mai und 1. Oktober 4 Uhr auf der Kanzlei des katholischen Kirchen-
raths einzufinden. .
Stuttgart den 15. März 1832. Camerer.
b) Die Anmeldung für diejenigen 3öglinge, welche sich dem katholischen Schullebrerstande widmen wollen.
Unter Beziehung auf den Erlaß vom 5. Februar 18531 (Reg. Bl. S. 78) wird
bekannt gemacht, daß diejenigen Jünglinge, welche sich dem batholischen Schullehrer=
stande widmen wollen, sich bis zum 15. Juni d. J. bei dem katholischen Kirchenrarhe
zu melden haben.
Stuttgart den 14. März 1832. Camerer.
c) Die Anfnahme in das katyholische Schullehrer-Seminar in Gmünd betreffend.
Diejenigen Schul-Präparanden, welche auf den 1. Mai den Vorbereitungskurs
eollenden, und die Aufnahme in das Schullehrer-Seminar nachsuchen wollen, haben
sich bis zum 15. Mai bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.