Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Encyklopaͤdie der Forstwissenschaft wird Prof. D. Widenmann nach 
seinem Systeme (Tüb. bei Laupp, 1824) in fünf Stunden wöchentlich von 3—9 Uhr 
vortragen. 
National= und Staatswirthschaftslehre trägt derselbe fünfmal in der 
Woche von 5—6 Uhr vor. 
Derselbe lehrt auch die Forsthaushaltungs kunde in einer noch zu bestim- 
menden Stunde. 
Forstbenuhbung und Forsttechnologie wird Privatdocent Rogg in einer 
den Zuhbdrern bequemen Stunde wöchentlich fünfmal vortragen. 
Prof. D. Poppe wird die specielle Technologie nach seinem Lehrbuche 
fünf Stunden wöchentlich von 10—11 Uhr vortragen. 
Derselbe erbietet sich zu einer Vorlesung über die Geschichte der Erfin- 
dungen in drei wöchentlichen Seunden. 
Finanzwissenschaft wird Prof. D. Fulda nach seinem Handbuche der Fi- 
nanzwissenschaft (Töb. 1827) fünf Stunden wöchentlich von 11—12 Uhr vortragen. 
Ebenderselbe erbietet sich zu einer Vorlesung über die Handelswissenschaft. 
Oekonomische und Forstboranik, so wie Bodenkunde für Forstmänner 
und Cameralisten, s. unter Naturwissenschaften. 
K. Gymnaslische Uebungen. 
Unterricht im Reiten giebt Stallmeister v. Hermann. 
Tanzen lehrt Tanzmeister François. 
Musikdirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik- 
Uebungen und giebt Privat-Umerricht in der Musik. 
Zeichenlehrer Dörr und Helwig leiten die Uebungen im Zeichnungs-Institute 
Donnerstags von 3—12 Uhr und Sonntags von 104—12 Uhr. 
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten. “ 
In stitute. 
Das Lesezimmer der Bibliothek ist (Sonn-, Feier= und Ferientage ausge- 
nommen) alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten, 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer, vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen, 
und wenn bein Anderer sie will, sie wieder entlehnen können.
	        
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