Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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B)  Dienst--Nachrichten.

Seine  Koͤnigliche  Majestaͤt  haben  vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom
26.  d.  M.  das  Cameralamt  Pfullingen  dem  Cameral-Verwalter  Jaritz  in  Wiernsheim,
das  erledigte  Cameralamt  Murrhardt  dem  bisherigen  Königlichen  und  fürstlich
Wurmbrand'schen  Rentbeamten  Müller  in  Gaildorf,

die  bei  der  Finanz-Kammer  für  den  Schwarzwald-Kreis  erledigte  Assessorsstelle
dem  bei  dem  Bergrathe  angestellten  Kanzlei-Assistenten  Cronberger,  und

die  bei  der  Ober-Zoll-Administration  erledigte  Stelle  eines  Revisors  dem  Kanzlei-Assistenten
  Feucht  gnäddigst  übertragen,  auch

dem  bei  dem  Steuer-Collegium  angestellten  Kanzlei-Assistenten  Camerer  den
Titel  und  Rang  eines  wirklichen  Sekretärs  verliehen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  29.  d.  M.
dem  Oberamtmann  Baur  zu  Aalen  das  Oberamt  Geislingen  zu  übertragen  gnädigst
geruhr.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.
Verfügung,  betreffend  den  Abdruck  und  Verkauf  der  Pfandscheins-Formulare.

Nach  erfolgter  Aufkündigung  des  mit  den  Gebrüdern  Mäntler  in  Stuttgart
über  den  ausschließlichen  Abdruck  und  Verkauf  der  Formulare  zu  den  Informativund
  zu  den  vollzogenen  Pfandscheinen  seiner  Zeit  abgeschlossenen  Vertrags  (vergl.
Justiz-Ministerial-Verfügung  vom  2.  Juni  1828,  Reg.  Bl.  S.  415)  wird  in  Gemäßbeit
  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  8.  d.  M.  über
diesen  Gegenstand  Rachstehendes  verfügt:

1)  der  Abdruck  und  Verkauf  dieser  Formulare  wird,  vom  1.  Juli  1832  an,  den

Vuchdruckern  und  Lithographen  unter  Controle  der  Bezirks-Gerichte  und  unter
  der  Bedingung  freigegeben,  daß  sie  sich  hiebei  hinsichtlich  des  Inhalts