Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Benennung der Gegenstände. 
  
Sattlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten; ingleichen samisch- und weißgares Le- 
der, auch Pergament . .. 
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rheine 
b) Brüsseler= und Dänisches Handschuhleder; auch Gorduan, Marokin, Saffian? und 
alles gefärbte und lackirte Leder .. 
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rbeine . 
Ausnahme: Halbgare Ziegen= und Schaaffelle für inländische Saffian= und beder-Fabrri- 
kanten werden unter Controle für die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen. 
cq) Grobe Schuhmacher= und Sattlerwaaren, Blasebälge, auch Wagen, woran Leder- 
oder Polsterarbeiten . 
Anmerk. An den Bayerischen und Wörttembergischen Grenzen rechts vom Rheine . 
d) Feine Lederwaaren von Corduan, Saffian, Marokin, Bruͤsseler- und Dänischem 
Leder, von sämisch= und weißgarem Leder, auch lackirtem Leder und Pergamenr, 
Sattel= und Reitzeuge und Geschirre mit Schnallen und Ringen, ganz oder theil- 
weise von feinen Metallen und Metallgemischen, Handschuhe v von Leder und feine 
Schuhe aller UArt . .. . 
ILernengarmUrnwandnnd andere Leinenwaaren: 
a) Rohes Garn...w .... 
b) Lebleichtes gefärbtes Garn und Z9win 
c) Grane Packleinwand und Segelruch. . .. 
Anmerk. In Bayern und Wuͤrttemberg wie von roher Leinwand (a. und Aumerk.) 
d) Rohe (unappretirte) Leinwand, Zwillich und Drillich ... 
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rheine 
NAusnahme: Rohe ungebleichte Leinwand gehrt frei ein: 
aa. in Preußen: 
auf der Grenzlinie von Leobschüg bis Seidenberg in der Ober-Lausß nach 
Schlesischen Bleichereien oder Märkten, auch an der Grenze der Provinz West- 
phalen nach Bleichereien in den westlichen Provinzen; 
bb. in Sachsen: 
auf der Grenzlinie von Osrit bio Schandau, ebenfalls auf Erlaubnißscheine; 
cc. in Kurhessen: 
ußt „Erlaubnißscheine der Steuerdirection nach Kurhessischen Bleichereien oder 
 
	        
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