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Benennung der Gegenstände.
Sattlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten; ingleichen samisch- und weißgares Le-
der, auch Pergament . ..
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rheine
b) Brüsseler= und Dänisches Handschuhleder; auch Gorduan, Marokin, Saffian? und
alles gefärbte und lackirte Leder ..
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rbeine .
Ausnahme: Halbgare Ziegen= und Schaaffelle für inländische Saffian= und beder-Fabrri-
kanten werden unter Controle für die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen.
cq) Grobe Schuhmacher= und Sattlerwaaren, Blasebälge, auch Wagen, woran Leder-
oder Polsterarbeiten .
Anmerk. An den Bayerischen und Wörttembergischen Grenzen rechts vom Rheine .
d) Feine Lederwaaren von Corduan, Saffian, Marokin, Bruͤsseler- und Dänischem
Leder, von sämisch= und weißgarem Leder, auch lackirtem Leder und Pergamenr,
Sattel= und Reitzeuge und Geschirre mit Schnallen und Ringen, ganz oder theil-
weise von feinen Metallen und Metallgemischen, Handschuhe v von Leder und feine
Schuhe aller UArt . .. .
ILernengarmUrnwandnnd andere Leinenwaaren:
a) Rohes Garn...w ....
b) Lebleichtes gefärbtes Garn und Z9win
c) Grane Packleinwand und Segelruch. . ..
Anmerk. In Bayern und Wuͤrttemberg wie von roher Leinwand (a. und Aumerk.)
d) Rohe (unappretirte) Leinwand, Zwillich und Drillich ...
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rheine
NAusnahme: Rohe ungebleichte Leinwand gehrt frei ein:
aa. in Preußen:
auf der Grenzlinie von Leobschüg bis Seidenberg in der Ober-Lausß nach
Schlesischen Bleichereien oder Märkten, auch an der Grenze der Provinz West-
phalen nach Bleichereien in den westlichen Provinzen;
bb. in Sachsen:
auf der Grenzlinie von Osrit bio Schandau, ebenfalls auf Erlaubnißscheine;
cc. in Kurhessen:
ußt „Erlaubnißscheine der Steuerdirection nach Kurhessischen Bleichereien oder