Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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der in ihrem Verlage herauskommenden Schrift: „Kirchen-Geschichte des Mittelalters 
von D. Katerkamp, Dom-Dekan und Professor an der theologischen Fakultärt zu 
Münster,“ auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht haben; so 
wird solches, unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Pri- 
vilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt ge- 
macht. 
Stuttgart den 3. April 1834. Schlayer. 
J) Privilegium gegen den Nachdruck von zwei im Verlag der Buchhandlung Ounker und Humblot 
zu Berlin erscheinenden Werken. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 9. d. M. 
der Buchhandlung Dunker und Humblot in Berlin ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in ihrem Verlag erscheinenden nachbemerkten zwei Werke, nemlich 
#a) der dreizehnten verbesserten Auflage der kleinen theoretisch-prabtischen deutschen 
Sprachlehre für Schulen und Gymnasien, von D. Heinsius, und 
b) der Anleitung zur Kenntniß der in der Pharmacop# Borussica aufgeführten 
officinellen Gewächse, von Professor Kunth, 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung 
auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nach- 
druck betreffend, zur Nachachtung hiedurch bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 10. April 1834. Schlayer. 
4) Bekanntmachung, die Herabsetzung der Ertrapost,Tare betreffend. 
Nachdem vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. die bisher auf 1 fl. 50 kr. 
für ein Pferd und eine Station regulirte Extrapost-Taxe auf 1 fl. 15 kr. vom 1. Mai 
d. J. an herabgeseht worden ist; so wird dieß hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Sat#uttgart den 10. April 1834. Schlayer.
	        
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