Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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auch  hierüber,  und  über  den  wahren  Wereh  derselben,  mit  den  betreffenden  Königl.  Oberforstämtern

  Communication  zu  pflegen,  und  deren  schriftliche  Aeusserung  den  Berichten  bei-Wügen.

  Stuttg.  in  Königl.  Ober-Finanz-Kammer,  Landwirthschaftl.  Departem.  den  77.
pt.  1810,  «

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Die  Bevblkerungs  -Listen  betr.

Den  Königl.  Kreis=  und  Oberämtern  wird  hiemie  die  Nachricht  ertheilt,  daß  nunmehr
neue,  im  Vorrath  gedrukte  Formularien  zu  den  Bevölkerungs=  Listen,  und
deren  Beilage,  und  zwar:

A.)  zu  der  Tabelle  über  den  Zustand  der  Bevölkerung  im  Allgemeinen,  als:

1)  für  die  einzelnen  Ortschaften,

a)  für  die  einzelnen  Oberämter,  und

3)  für  die  einzelnen  Kreise;  «

B.)  zu  der  Bevoͤlkerungs-Liste  nach  den  verschiedenen  Einwohner-Klassen,  als:

1)  für  die  einzelnen  Ortschaften,  "

2)  für  die  einzelnen  Oberämter,  und

3)  für  die  einzelnen  Kreise;  und  endlich
C.)  zu  dem  Veczeichniß  über  die  Anzahl  der  verschiedenen  Wohnorte,  welches  die  Königl.

eis  und  Oberämter,  als  Beilage  zu  den  jährlichen  Bevölkerungs-Listen,  einzusenen

  haben;  222  s•4  s-  ·
ausschlieslich  in  der  Königlt.  Hof=  und  Kanzlei=  Buchdrukerei  der  Gebrüder
Mäntler  in  Stuttgart,  und  zwar,  gegen  portofreie  Einsendung  des  Geldbetrages,  jeder
Bogen  von  sämtlichen  Formularien  für  zwei  Krenzer,  abzulangen  sind.

Es  wird  daher  den  sämtlichen  Kreis=  und  Oberämtern,  unter  wiederholter  Hinweisung
auf  die  vorliegenden  allerhöchsten  Verordnungen,  und  insbesondere  auf  das  Circular-Reseript
vom  16.  Augun  dieses  Jahrs  aufgegeben,  sich  künftig  nur  der  neuen  Formularien  zu  bedienen,
  die  Bevölkerungs-Listen  pünctlich  darnach  einzurichten,  dieselben  auf  den  r.  Nov.
jeden  Jahrs  zu  veranstalten,  und  sie  jedesmal  auch,  wohl  geprüft,  und  nach  allen  Theilen
richrig  ausgefertigt,  auf  den  bestimmten  Termin,  und  zwar  längstens  bis  den  rs.  Decemb.
unfehlbar  hieher  einzusenden.  Stuttg.  in  Königl.  Ob.  Regier.  Ob.  Pol.  Departem,  den  2.

ct,  1310.  #

Straf-Erkenntulsse  des  Kdnigl.  Ober=  Justiz-Collegii  1.  Senats.
Ad  Mand.  Sacr.  Regiae  M%aj.

Unterm  &.  Sept.  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Heidenheim  wegen  attentirten  Straßenraubs
  verhaftete  Jac.  Joos  ven  Gussenstadt,  neben  Ersaz  aller  Kosten,  zu  einer  3  jährigen
Zuchthauß=  Strafe  in  Gotteszell  verurtheilt.  .  .

DeanSekastderbeidencAmts-OberaintStuttgartverhafteteJohannMelchiOk
Mezger  von  Denkendorf,  wegen  wiederholter  Diebstaͤhle,  neben  dem  Ersaz  der  Kosten  und
Schaͤden  au  o  monatlicher  Festungsarbeit  zu  Hohen=  Asperg  condemnirt  worden.

Unterm  er.  Sept.  wurde  die  bei  dem  Stadt-Oberamt  Stuttgart  verhaftete  Johanna
Waldburga  Hinchlin  von  Memmingen  wegen  wiederholten  Diebstahls  neben  Ersaz  der
Kosten  und  Schäden,  zu  Einjähriger  Zuchthauß=  Strafe  verurtheilt.