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die erledigte evangelische Stadtpfarrei Moͤkmuͤhl, Dekanats Neuenstadt, dem Hel-
fer Ziller daselbst, gnaͤdigst verliehen, und
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 1. d. M die erledigte Gerichts-Aktuars-Stelle in
Nürtingen dem Referendär erster Classe, D. Plieninger, von Stuttgart, zu über-
tragen geruht.
Die patronatische Romination des Pfarrderwesers Glock zu Jaxtheim, Dekanats
Erailsheim, auf die erledigte evangelische Pfarrstelle daselbst, ist den 25. v. M.
und
diejenige des Pfarrers Baͤchler in Neipperg, Dekanats Brackenheim, zu der
erledigten evangelischen Pfarrei Klingenberg, ebendesselben Dekanats, ist den 2. d. M.
bestärigt worden.
II. Verfügungen der Departementeé.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Verfügung in Betreff einer veränderten Einrichtung in der Bekanntmachung der Edictal-Ladungen
in Gant= und außergerichtlichen Schuldsachen.
Zum Behufe einer bequemeren Uebersicht der von den Bezirks-Gerichten und den
ihnen nachgesetzten Stellen ausgehenden Edictal-Ladungen in Gant= und außergericht-
lichen Schuldsachen, so wie zur Ersparniß von Kosien für die betheiligten Debitmassen
und zur Vereinfachung der Geschäfts-Behandlung in dergleichen Angelegenheiren, ist nach
vorgängiger Vernehmung der höheren Gerichte die Einrichtung getrossen worden, daß
an einem, noch näher zu bestimmenden, Wochentage sämtliche Ladungen der erwaͤhnten
Art, in den hiefür bestimmten oͤfsentlichen Blättern, den Stuttgarter allgemeinen. An=
zeigen und dem schwäbischen Merkur, in tabellarischer Form bekannt gemacht? werden.
Indem nun das Publikum sowohl, als die betreffenden Amtsstellen hievon in
Kenntniß gesebt werden, steht man sich veranlaßt, den Leßteren über den befragten
Gegenstand nachstehende Vorschriften zu ertheilen:
1) Die Ladungen sind in Zukunft i in der aus der Beilage ersi chtlichen tahellarischen
Form an die Redaktionen der vorgedachten Blätter in der Art einzusenden, daß