Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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die erledigte evangelische Stadtpfarrei Moͤkmuͤhl, Dekanats Neuenstadt, dem Hel- 
fer Ziller daselbst, gnaͤdigst verliehen, und 
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 1. d. M die erledigte Gerichts-Aktuars-Stelle in 
Nürtingen dem Referendär erster Classe, D. Plieninger, von Stuttgart, zu über- 
tragen geruht. 
Die patronatische Romination des Pfarrderwesers Glock zu Jaxtheim, Dekanats 
Erailsheim, auf die erledigte evangelische Pfarrstelle daselbst, ist den 25. v. M. 
und 
diejenige des Pfarrers Baͤchler in Neipperg, Dekanats Brackenheim, zu der 
erledigten evangelischen Pfarrei Klingenberg, ebendesselben Dekanats, ist den 2. d. M. 
bestärigt worden. 
II. Verfügungen der Departementeé. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff einer veränderten Einrichtung in der Bekanntmachung der Edictal-Ladungen 
in Gant= und außergerichtlichen Schuldsachen. 
Zum Behufe einer bequemeren Uebersicht der von den Bezirks-Gerichten und den 
ihnen nachgesetzten Stellen ausgehenden Edictal-Ladungen in Gant= und außergericht- 
lichen Schuldsachen, so wie zur Ersparniß von Kosien für die betheiligten Debitmassen 
und zur Vereinfachung der Geschäfts-Behandlung in dergleichen Angelegenheiren, ist nach 
vorgängiger Vernehmung der höheren Gerichte die Einrichtung getrossen worden, daß 
an einem, noch näher zu bestimmenden, Wochentage sämtliche Ladungen der erwaͤhnten 
Art, in den hiefür bestimmten oͤfsentlichen Blättern, den Stuttgarter allgemeinen. An= 
zeigen und dem schwäbischen Merkur, in tabellarischer Form bekannt gemacht? werden. 
Indem nun das Publikum sowohl, als die betreffenden Amtsstellen hievon in 
Kenntniß gesebt werden, steht man sich veranlaßt, den Leßteren über den befragten 
Gegenstand nachstehende Vorschriften zu ertheilen: 
1) Die Ladungen sind in Zukunft i in der aus der Beilage ersi chtlichen tahellarischen 
Form an die Redaktionen der vorgedachten Blätter in der Art einzusenden, daß
	        
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