Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

Veilage C. 
zum Wereins-ZJolltarif. 
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Ausgangs-Zölle für Holz 
in den Königreichen Bayern (mit Ausschluß des Rheinkreises) und Württemberg 
beim Landtransport, so wie beim Wassertransport auf der Donau, 
dem Inn und dem Bodensee. 
  
Gegenstände. 
  
Bemerkungen. 
  
Holz: 
a)) gemeines hartes und weiches: 
1) Bau= und Werkholz in Stäm- 
men und Blöcken, auch Rafen 
und Stangen ungeschnitten 
2) Bau= und Werkholz geschnit- 
ten zu Rähmlingen, Läden, 
Pfosten, Riegeln, Stollen, 
Bohlen, Brettern, Schwärt= 
lingen, Latten, Dauben, Faß- 
böden, Felgen, gebohrte Brun- 
nenteicheln, Weinpfähle oder 
Rebstöcke, auch Weiden und 
Reifholz 
5) Brennholz, alles, in Schei- 
tern, Aesten, Bauschen, Bor- 
*! Spänen, Stöcken, Sturz- 
ürden, Scheiden, Hobelspaänen 
4) Schiffbauholz, alles, in 
Stämmen, Ruthen, auch 
Küpfe und Krummholz 
· 
  
  
Anmerkung. In Absicht auf die 2 
  
Ausgangs-Zoll 
von 6 fl. 1 kr. 
1 fl. Werthl 
1 fl. Werth— # 
1 fl. Werth 3 
1 fl. Werth— 
gehandlung der Musfuhr 
Verfügungen nachfolgen. 
  
Rasen bedeutel das geringere Bau-, Werk= und 
Schissbaubo nämlich: Bauholz in Stämmen, 
und Sageblöcke von "“ bis zu 1 Fuß um Durch- 
messer, dann Schiffbauholz in Stämmen von 10 
8 Klafter Länge und dem erwähnten Durch= 
messer. 
Läden oder Bohlen, 4—6 Foll dicke Bretter. — 
Unter Pfosten ist das beschlagene oder geschnit- 
tene, zur Befestigung von Gartenzäunen 2c. die- 
nende Holz verstanden; Rähmlinge sind Rähm- 
schenkel; Stollen (oder Riegel) ist vierkantig ge- 
schnittenes Holz, 2 bis à Joll im Gevierte und 
von Bretterleinge. Schwärtlinge oder Schwar= 
ten sind die äußern Segmente, welche beim 
Schneiden eines Stammes in Bretter auf den 
Seiten absallen. — Felgen sind das zugehauene 
oder geschnittene Holz, wie es die Wagqner kan- 
fen, um es zu Radfelgen weiter zu verarbeiten. 
Bauschen bedentet Wellen; Sturzbürden sind 
Wellen größerer Gattung, auch werden darunter 
Faschinen und die Holzburden verstanden, welche 
Landleute in den Wäldern sammeln und nach 
Hause bringen; Borzen werden theils Theile 
ausgehauener Wurzelstöcke, theils die Giebel- 
Enden des Floßholzes, welche beim Floßbau zr 
Erzielung einer gleichen Länge der Floßstämm 
atgeschnitten werden, theils jene knärzigen Ab- 
sälle genannt, welche beim Aufmachen der grö, 
ßeren Buumäste zu Prügelholz abfallen. Holz- 
scheiten sind die Spähne, welche beim Beschlagen 
des Bau= und Commerzialholzes abfallen. 
Um die Zollbehandlung der verschiedenen Holz- 
artikel nach Klafter, Maß, Stämmen und Stü 
cken möglich zu machen, wird der Curmntwertt 
derselben von Zeit zu Zeit nach den örrlicher 
Preisen der verschiedenen Ein, und Austritts 
punkte festgesest und bekannt gemacht werden. 
von Getreide und Holz werden noch besondere
	        
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