Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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um diese Dienststelle werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der 
Regierung des Jaxtkreises vorschriftmaͤßig einzureichen. 
5) Die erledigte Helfersstelle in Winnenden, Diöcese Waiblingen, wird mit dem 
Nebenamte eines evangelischen Seelsorgers an der nächstdem zu eröffnenden Irren-Heil- 
anstalt Winnenthal auf widerrufliche Weise verbunden werden. Ein köünstiger Helfer 
hat daher die in dem Statut jener Anstalt (Reg. Bl. 1855, Nro. 51, 9.9, S. 387 f.) 
bezeichneten Verrichtungen zu übernehmen. Die birchlichen Geschäfte, welche ihm ob- 
liegen, sind folgende: 45 Predigten an Sonn-, Fest= und Feiertagen (darunter 10 in 
2 Filialbirchen) 8 Vorbereitungs-Predigten, die sonntäglichen Kinderlehren (mit einigen 
Ausnahmen); die Mittwochs-Betstunden, die Taufen und Trauungen, und die Lei- 
chen-Gottesdienste, abwechselnd mit zwei andern Geistlichen. Er hat jedoch, so oft er 
durch seine Verrichtungen in der Anstalt Winnenthal verhindert ist, die Unterstützung 
des aufzustellenden Vikars in Anspruch zu nehmen. Das Einkommen der Helfers- 
stelle ist zu 636 fl. berechnet; die Belohnung für das Nebenamt an der Frren-Heilan- 
stalt beträgt 250 fl. Von dem ersteren wird aber für die Dauer der Verknüpfung bei- 
der Aemter ein Abzug von 80 fl. zum Behuf der Ergänzung des Vikariats-Gehalts 
gemacht. In die dem Helfer angewiesene Wohnung (bisherige Stadtpfarr-Wohnung) 
ist der selbstständige Vikar aufzunehmen. Die Bewerber um diese Stelle haben ssch 
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu melden, 
und sich in ihren Eingaben besonders über ihre Fähigkeit und Reigung zu psycholo- 
gisch-religibser Behandlung von Geisteskranken zu erklären. 
6) Die erledigte Pfarrei Nellingen, Didcese Eßlingen, zählt mit Einschluß des 
eine halbe Stunde entfernten Filials Berkheim 1565 Pfarrgenossen. In diesem Filial 
werden alle Casualien besorgt, an jedem Sonn-, Fest= und Feiertag, auch Bußtag, eine 
Predigt, und in der Woche, wenn außer dem Sonntag keine Predigt vorkommt, eine 
Kinderlehre gehalten. Das Einkommen ist zu 765 fl. nach Sportelpreisen berechnet, 
und die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consisiorium 
zu melden. 
7) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Markgröningen, Dibcese Ludwigs- 
burg, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Das Einkommen dieser Stelle ist nach Sportelpreisen auf 617 fl.
	        
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