Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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tung 2 kr. für das Pfund zu verrechnen haben, scch darstellt, sofort dem K. Berg- 
rathe Anzeige zu erstatten. Jedenfalls aber haben dieselben längstens bis zum 1. Mai 
1354 an den K. Bergrath zu berichten, ob nach den eingetretenen Verkaufs-Verhält-- 
nissen das Aufhören der in ihren Bezirken bestehenden Faktorien zuläßig, oder das 
Fortbestehen derselben nöthig sey. 
Stuttgart den 50. December 1833. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die wieder zu besebende mit dem Dekanatamt zu verbindende katholische 
Stadtpfarrstelle in Horb begreift in der Oberamtsstadt und in dem mit einer beson- 
dern Schule, auch Gottesacker versehenen Dorfe Ihlingen, zusammen 2,122 Pfarrge- 
nossen, und hat an Gartengenuß, sehr wenigen Zehnten, an Besoldungen und Gebühren 
nach Abzug der Ausgabe für den beständigen Vikar, ein fires Einkommen von 1,026 fl. 
Die zu Führung des Dekanatamts geeigneten Bewerber haben sich binnen vier Wo- 
chen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Revierförsters-Stelle zu Leidringen, Forsts 
Sulz, mit welcher die Normal-Besoldung zweiter Klasse von 600 fl. nebst Pferdsra- 
tion verbunden ist, haben innerhalb des Termins von vier Wochen bei der Finanz= 
kammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
r * 1* .— 
Widerrusiich angestellte Diener. 
Am z. Januar 1864 ist den Tagschreiber Gallmann bei dem K. Ober-Tribunal 
in gleicher Eigenschaft zu dem K. Straf-Anstalten-Collegium versetzt worden. 
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