Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
fl.kr 
  
. rocente. 
3) für die Anfertigung von Gant-Inventaren, 
a) welchen keine Gantoerwessung folgt, wie z. B. wegen 
Vergleichs . . . .. . sEin Viertel der Real- 
  
theilungs-Sportel. 
b) welche mit einer Gant-Verweisung verbunden sind . JDie Haͤlfte der Real- 
theilungs-Sportel. 
Obsignation. 
Für die Vornahme derselben bei Exemten erster Classe — 3— 
(neben den etwaigen Reisekosten des obsignirenden Beamten.) 
Wenn dieser Akt in verschiedenen Oberämtern vorzunehmen 
ist, so ist in jedem Bezirke die Sportel anzuseßen. 
Fuͤr eine Resignation, nach welcher wieder obsignirt, werden 
muß (neben den etwaigen Reisekosten).. . . .. — 130 
Realtheilungen, s. Theilungen. 
Rechnungen, s. Vormundschafts-Rechnungen. 
Resignation, s. Obsignation. 
Schulden-Verweisungen, weichen keine Vermoͤgens-Unter- 
suchung voranging, wie (Beibringens-) Inventare. 
Theilungen: 
1) für die Vornahme von 
a)Real-Theilungen, Vermögens-Uebergaben und Vermoͤ- 
n gens-Absonderungen, bei einem Vermögen von 1000 fl. 
und darunter, je von 100 f1. 1 — 45 
von diesem Betrag an, von jedem weiteren booff. bie 
auf 10,000 ffl. . . —30 
ebenso von 10,000 fl. bis :50, 00 f. 
von lebter Summe an, von jedem weiteren 100 of. 
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