Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Gegenstand der Sportel. 
Sportel-Betrag. 
  
ist als Theilungs-Sportel.- 
a) für die vorläufige Ausfolge gegen Caution 
5) für die de finitive Vertheilung aber anzuseßen: 
a) wenn die Verlassenschaft des Verschollenen denselben 
Personen zugetheilt wird, welchen solhe r!smiF*iM 
ausgefolgt worden 
8) im andern Falle 
Vormundschafts-Rechnungen. 
1) für die Stellung der Vormundschafts= und Gant-Rech- 
nungen, einschließlich aller damit verbundenen Reben- 
Verrichtungen, namemrlich auch der Anfertigung des so- 
genannten Rapiats, wird — hauptsächlich nach Maßgabe 
der Mühewaltung und unter Rücksichtnahme auf den 
größern oder geringern Betrag des Vermögens, eine 
Gebühr von .7) 
ausgesett. 
Bei einem Vermögen von 75,000 fl. und darüber ist der 
hoͤchste Betrag dieser Gebühr begründet. 
Insbesondere sind: 
) bei Anstands-Rechnungen. 
b) bei bloßen Grundstocks-Nachweisungen 
  
Procenie fl. 
Nichts. 
Ein Viertel; 
Die Haͤlfte der Real- 
Theilungs-Sportel. 
bis 25 
  
  
Vier Drittel dieser 
buͤhr 
Gebuͤ 
oder — 460 
bis 335— 
Ein Drittel 
oder — 110 
bis 8—
	        
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