Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

200 
Gemeindehaushalts und seiner sonstigen ausgezeichneten Amtsföhrung. die goldene 
Cieil-Verdienst-Medaille zu verleihen getüht; welche ehrenvolle Auszeichnung hiemit 
zur öffentlichen Kenntnißz gebracht wird. 
Stuttgart den 3. Mai 1836. Schlav er. 
1#) Bekanntmachung, die Herabsetzung der Extrapositare beticffend. 
Nachdem vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 4. d. M die Extraposttaxe vom. 
15. d. M. an von 1 fl. 50 kr. auf 1 fl. 15 kr. für ein Pferd und eine, S##rion 
herabgesest worden ist; so wird solches hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. Mai 1856. « Schlayer. 
2. Der Regierung des Reckarkreifes. 
Verbot der Druckschrift: „Wanderungen durch den Thierkreis, von Ludolph Wienbar g. Hamburg 1855.“ 
Da der Eriminal-Senat des K. Gerichtohofs für den Reckarkreis durch Beschluß 
vom 16. April d. J. die Druckschrift: „2W anderungen durch den Thierkreis, pon Ludolph 
Wienbarg, Hamburg 185ä4.“ wegen ihres den. Bestimmungen der. K. 4% 5 und 7 
des Preßfreiheits-Gesehes vom 30. Januar 1817. zzuwidexlaufenden Inhab unterdrückt 
und deren Verrauf bei der im &. 26 des gedachten Gesehes angedrohten Etrafe verbo- 
ten hat; so wird dieß hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Ludwigsburg den 29. April 1836. Bühler. 
3. Des Medicinal= Colletziun. 
Aufnahme eines Thierarztes. 
Der Thierarzt Johann Jakob. Wörz, von Ofterdingen, Oberamts Rottenburg, 
ist nach erstandener Prüfung in der höheren Thierheilkunde unter die Bahl der wissen" 
schafrlich gebildeten Thierärzte ausgenommen worden. 
Stuttgart den 30. April 1836. Walther.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.