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9 der Referendär Dr. Lutz dem Oberamtsgerichte Künzelsau,
10) der Referendär v. Neubronner dem Oberamtsgerichte Ulm,
11) der Referendär Zeller dem Oberamtsgerichte Biberach.
Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten acht Tage nach
dem Ablauf der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, und von
den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritt gewärtigt.
Stuttgart den 2. Juli 1836.
Für den Departements-Chef:
Pistorius.
B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Die Belohnung und Belobung mebhrerer Landjäger betreffend.
Unter Beziehung auf die Kh. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation
des Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die nachgenannten, wegen besonderer
Auszeichnung im Dienste mehreren Landjäger-Unteroffizieren und Landjägern zuerkann“
ten Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht, und zwar:
1) Vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. haben Seine Königliche
Majestt
dem Starions-Commandanten zweiter Elasse
Gündele in Rottenburg, und
den Stations-Commandanten dritter Elasse
Zimmermann in Sulz und
Drößel in Horb
die süberne Verdienstmedaille zu verleihen gnädigst geruht.
2) Geldprämien haben erhalten:
die Stations-Commandanten zweiter Elasse:
Kraft in Nagold,
Simondet in Mergentheim;
die Stations-C danten dritter Classe:
Stumpp in Leutkirch,