Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
Beträgt das rohe Aktiv-Vermögen 500 fl. und weniger 
so Kuder zu 1) und 2) kein Spottek= Ansaß statt. 
Vermögens -Absfnderungen, s. (Real.) Theilungen. 
Vermögens-Absonderungsverträge, wie Abfertigungs- 
erkräge. 
Vermögens--ue brgabe, (. (Real-) Theilungen. 
ertineruir ge Nichts. 
Verschollene. 
Neben der Sportel fuͤr die Bewilligung der Aussolge des 
rm dbeio eines Verschollenen gegen Sicherheitsleistung, und 
war « · - -««-" 
1) wenn das Vermögen nichr mehr als 100 fl. berräaggt Nichts. 
2) bei einem Vermoͤgen von mehr als loo fl. je von 100 fl. „ 50 
ist als Theilungs-Sportel . 
s)fis-rdievorlxäufvigeAuöfolgegegenCaution 
b) fuͤr die de finitive Vertheilung aber anzusetzen: 
a) wenn die Verlassenschaft deo Verfhollenen denselben 
Personen zugetheilt wird, 
ausgefolgt worden « 
B)«?imandcrnFalle. 
welchen solche vorlaͤufig 
V ormundschafts-Rechnungen. 
1) Für die Stellung der Vormundschafts-Rechnungen, ein- 
schließlich aller: damit verbundenen Rebenverrichtungen, 
nawzenrlich auch, der Anferrigung des sogenannten Rapiats, 
wird — hauposächlich nach Maßgabe der Mühewaltung 
und 
  
unter Räckschmahme quf den größeren odrr geringeren 
Berrag des Vefmögens, eine Gebühr v0o 
*8 
  
  
Richts. 
is- 
Ein Viertel; 
die Hälfte der Real- 
Theilungs-Sporell. 
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1 — 
bis 25 
  
  
  
auchesebt. J
	        
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