Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Zu  dieser  allgemeinen  Anordnung  sieht  man  sich  um  so  mehr  veranlaßt,  als
biedurch  nicht  nur,  da  auch  bei  den  vom  Staate  abhängenden  Diensten  und  Gehalten
diese  Norm  gilt,  die  wünschenswerthe  Uebereinstimmung  der  Anfangs=  und  End-Termine
  des  Pfründgenusses  und  der  Gehaltsbezüge  aus  der  Staatskasse  herbeigeführt,
sondern  hauptsächlich  auch  bezweckt  wird,  daß  im  Einklange  mit  der  kanonischen
Norm  durchgängig  der  Zeitpunkt  der  Installation  (zugleich  der  Tag  des  wirklichen
Dienstantritts)  als  der  Anfangs-Termin  für  den  Einkommensbezug  festgeseht  wird.

Sollte  ein  Geistlicher  aus  amtlichen  Gründen,  z.  B.  wegen  des  mit  der  seither
bekleideten  Kirchenstelle  verbundenen  Lehramts,  in  Folge  besonderer  Weisung  eine
verhältnißmäßig  längere  Zeit  hindurch  gehindert  seyn,  seine  neue,  mit  einem  besseren
Einkommen  versehene  Stelle  anzutreten,  so  bleibt  es  ihm  unbenommen,  einige  billige
Vergütung  für  die  Mindereinnahme  in  der  Zwischenzeit  nachzusuchen;  er  muß  aber
ein  dießfallsiges  Gesuch  binnen  vier  Wochen,  vom  Antritt  der  neuen  Stelle  an  gerechnet,
  einreichen.

Nach  der  vorstehenden  Verfügung  haben  sich  insbesondere  die  Landkapitels-Kämerer
  bei  den  Pfründ-Administrationen  zu  achten.

Stuttgart  den  21.  Februar  1837.  Soden.

b)  Veränderung  bei  dem  Schul-Inspektorat  des  Bezirks  Biberach.

Der  Bezirks-Schul-Inspektor,  Pfarrer  Reuer  zu  Altheim  wurde  auf  seine  Bitte
wegen  seiner  nachgewiesenen  Krankheits-Umstände  von  dem  Schul-Inspektorat  Biberach
unter  Bezeugung  der  Zufriedenheit  mit  seiner  bisherigen  Amtsführung  enthoben,  und
diese  Stelle  dem  Pfarrer  Herderer  zu  Untersulmetingen,  K.  fürstlich  Thurn  und
Taxis'schen  Bezirksamts  Obersulmetingen,  zur  Zeit  noch  vorsorglich,  übertragen.

Stuttgart  den  21.  Februar  1857.  Soden.

)  Dienstprüfung  der  katholischen  Schulmeister  und  Lebrgehülsen.
Die  dießjährigen  Prüfungen  der  katholischen  Schulmeister  und  Lehrgehülfen  für
Schuldienste  werden  am
Mittwoch  den  26.  April,
sodann