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zugehenden, gegenwärtig auf 56 fl. 30 kr. berechneten Einkommensverlust keine Ent-
schädigung anzusprechen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb vier
Wochen vorschristmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
Es werden wieder beseht werden:
2) die katholische Pfarrei Pfärrich, Oberamts und Dekanats Wangen, zu
welcher 542 Pfarrgenossen in sehr vielen zerstreut liegenden Weilern und Höfen ge-
hören. Sie hat von eigenen Gütern, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren ein
beständiges Einkommen von 758 fl.;
5) die katholische Pfarrei Dätzingen, Oberamts Böblingen und Dekanarg
Stuttgart, welche im Pfarrdorfe 546, und in vielen außerordentlichen Filiglien 157,
zusammen 703 Pfarrgenossen begreift. Das beständige Einkommen belauft sich von
eigenen Gütern, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren auf 670 fl.;
4) die katholische Pfarrei Lippach, Oberamts und Dekanats Ellwangen, welche
im Marrdorfe und in einigen Filialhdèfen 469 Pfarrgenossen zählt. Sie gewährt
von eigenen Gütern, Zehnten, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren
ein beständiges Einkommen von 662 fl.z
5) die katholische Caplanei in der Vorstadt Rottenburg-Ehingen, welche anu
Gartenertrag, Besoldung und gestifteten Gebuͤhren ein bestaͤndiges Einkommen von
607 fl. gewaͤhrt.
Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei
dem katholischen Kirchenrath vorschriftmaͤßig zu melden.
6) Die Bewerber um das erledigte Praͤzeptorat in Blaubeuren haben sich
innerhalb drei Wochen vorschriftmaͤßig bei dem K. Studienrathe zu melden. In
23—30 wöchentlichen Stunden hat der Praͤzeptor seinen Schuͤlern Unterricht in den
alten Sprachen zu geben, zugleich aber auch mit dem aufzustellenden Reallehrer in
etliche Realpensen sich zu theilen. Das Einkommen der Stelle, mit Inbegriff des
Schulgeldes, berechnet sich zu 600 fl., wozu noch eine Amtswohnung kommt.
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Am 9. d. M. ist der Canzlist Gasser bei dem K. Gerichtshofe in Ulm
gestorben.