Contents : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

Bekanntmachung.

Auf  höchsten  Befehl  soll  wegen  des,  gestern  Nachmittags  um  1,1/2  uUhr  allhier
erfolgten  Ablebens  Ihrer  Königlichen  Hoheit,  der  Durchlauchtigsten  verwitweten
Frau  Großherzogin  zu  Sachsen  Weimar-Eisenach,  alles  Tanzen,  Musikhalten,
sowie  jede  andere  öffentliche  Lustbarkeit  im  ganzen  Großherzogthume  sofort  vier

Wochen  lang  eingestellt  werden.
Sämmtliche  Polizey-Unterbehörden  des  Großherzogthumes  haben  daher  das
deshalb  Erforderliche  unverzüglich  zu  verfügen.

Weimar  den  15.  Februar  1830.

Großherzoglich  Sächsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.