Bekanntmachung.
Auf höchsten Befehl soll wegen des, gestern Nachmittags um 1,1/2 uUhr allhier
erfolgten Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit, der Durchlauchtigsten verwitweten
Frau Großherzogin zu Sachsen Weimar-Eisenach, alles Tanzen, Musikhalten,
sowie jede andere öffentliche Lustbarkeit im ganzen Großherzogthume sofort vier
Wochen lang eingestellt werden.
Sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes haben daher das
deshalb Erforderliche unverzüglich zu verfügen.
Weimar den 15. Februar 1830.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.