Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Kraft,  soferne  nicht  vor  dieser  Zeit  die  Ein=  für  das  ganze  Bundesgebiet  in's  Leben  treten

führung  einer  deutschen  Ciwvilprozeßordnung  sollte.

Gegeben  Vorderriß,  den  27.  October  1871.

Ludwig.

Graf  v.  Hegnenberg-Dur.  Frhr.  v.  Pranchh.  v.  Lutz.  v.  Pfeufer.  Dr.  Fänstle.
v.  Eischer,  v.  Schubert,

Staatsrath.  Staatsrath.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:
der  Generalsecretär  des  Staatsrathes,
Heb.  von  Hobell.