Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. März 1867.
Inhalt.
Köntigliche Dekrete. Kieine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estafetten-Taxe. —
Bekanntmachung, betreffend die Württembergische Invaliden-Stlftung. — Verfügung, betreffend die
Einrichtung und Verwaltung der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthums-Denkmale. —
Verfügung, betreffend die Einstellung der Erhebung der Abgaben von der Flößerel auf der Enz,
Nagold, Kinzig und Schiltach.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten.
Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten.
Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estafettentaxe.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom
27. Februar d. J. die Festsetzung der Extrapost= und Estafetten-Taxe für den Zeitraum
vom 1. März 1867 bis letzten Februar 1868 auf 48 kr. pro Pferd und geographische
Meile gnädigst genehmigt.
Stuttgart den 2. März 1867.
Varn büler.