Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

Regierungs-Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  9.  März  1867.

Inhalt.
Köntigliche  Dekrete.  Kieine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Extrapost=  und  Estafetten-Taxe.  —
Bekanntmachung,  betreffend  die  Württembergische  Invaliden-Stlftung.  —  Verfügung,  betreffend  die
Einrichtung  und  Verwaltung  der  Staatssammlung  vaterländischer  Kunst=  und  Alterthums-Denkmale.  —
Verfügung,  betreffend  die  Einstellung  der  Erhebung  der  Abgaben  von  der  Flößerel  auf  der  Enz,
Nagold,  Kinzig  und  Schiltach.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Verfügung,  betreffend  die  Extrapost=  und  Estafettentaxe.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom
27.  Februar  d.  J.  die  Festsetzung  der  Extrapost=  und  Estafetten-Taxe  für  den  Zeitraum
  vom  1.  März  1867  bis  letzten  Februar  1868  auf  48  kr.  pro  Pferd  und  geographische
  Meile  gnädigst  genehmigt.
Stuttgart  den  2.  März  1867.
Varn  büler.