358
den Amts-Notar Dertinger in Teinach, Oberamts Calw, seinem Ansuchen
gemaͤß, auf das erledigte Amts-Notariat Guͤglingen, Oberamts Brackenheim, zu ver-
setzen, und
den Referendär erster Elasse, Joseph Dopfer, von Rottenburg, in die Zahl
ver. Rechts- Consulenten aufzunehmen geraht. Derselbe hat Riedlingen zu seinem
Wohnorte gewöählt.
Unter dem 15. v. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Kötingen, Dekanars
Neresheim, von dem Fürsten von Oettingen-Wallersiein patronatisch ernannte Pfarrer
Kaver Richrer zu Wössingen, Oberamts Ellwangen, die landesherrliche B Bestätigung.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Strafanstalten-Collegium.
Verfügung, betreffend die Einlieferungsscheine für die in die höheren Civil-Straf-Ansialten verurkheilten
Gefangenen.
Da nach den Berichten der Verwaltungen der höheren Stras-Anstalten die vor-
geschriebenen Einlieferungsscheine für die dahin verurtheilten Gefangenen häufig
unvollständig ausgefertigt und die gedachten Verwaltungen dadurch an der unmangel-
haften Kührung der Verzeichnisse und Listen über die Gefangenen gehindert werden;
so werden sämtliche Bezirbsstellen, welche Gefangene in die höheren Straf-Anstalten
einliefern zu lassen haben, unter Hinweisung auf die Verfügungen vom 18. Februar
1826 (Reg. Bl. S. 194) und vom 28. Oktober 1850 (Reg. Bl. S. 516), so wie auf
die Ministerial-Versügung vom 5. September 1829, Punkt 14, 19, 21 und 22
(Reg. Bl. S. 383, 589) an die genaue und vollständige Ausfertigung der Einlieferungs-
scheine mit dem Anfügen erinnert, daß die Straf-Anstalten-Verwaltungen angewiesen
worden sind, von allen Fällen, in welchen die ertheilten dießfälligen Vorschriften
unbeachtet geblieben sind, Behufs weiterer Einschreitung Anzeige-Bericht zu erstatten.
Zugleich wird die genaue Befolgung der Ministerial-Verfügung vom 10. Oktober
1820, Punkt 6 (Reg. Bl. S. 5253), hinsichrlich der Bekleidung der einzuliefernden