Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Finanzwissenschaft wird Prof. Dr. Schut in fünf wöchentlichen Stunden 
von 9— 10 Uhr lesen. 
Prof. Hoffmann ist auf Urlaub abwesend und wird nächsten Sommer über 
das System der württembergischen Polizeigesetzgebung lesen. 
(Statistik von Großbritannien, Frankreich und Rußland, siehe bei der Geschichte.) 
K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Hermann. 
Musik-Direktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik. 
JNaach der zwischen den Zeichnungslehrerun Dôörr und Helwig bestehenden Ueber- 
nsunft leitet Lehrer Helwig in diesem Semester die Uebungen im Zeichnungs- 
Institute. Beide sind zur Ertheilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen 
ereit. 
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die 
lüfsicht über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Da# Ende der Herbsiferien ist auf den 23. Oktober fesigeseht; den 24. Oktober 
ird die Eroͤffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, 
and die Haupt-Vorlesungen werden am 25. ihren Anfang nehmen. Acht Tage 
ter darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1834 (Reg. Blatt vom Jahr 
*P2 S. 17) ohne besondern Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum 
deck für diese hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen 
2. seiner Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und die nöthi- 
# Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 22. August 1859. 
Dr. Ma ck, 
der Zest Nertor der Universttzt.
	        
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